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Enerige & Management > Verbände - Abschaffung „singulär genutzter Betriebsmittel“ in der Kritik
Quelle: Katia Meyer-Tien
VERBÄNDE:
Abschaffung „singulär genutzter Betriebsmittel“ in der Kritik
Die Bundesnetzagentur will ein Nachfolgeregime für die Stromnetzentgeltverordnung schaffen. Der Industrieverband VIK sieht in einem Detail erhebliche Risiken für industrielle Netznutzer
 
Der Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft lehnt die geplante Abschaffung der Entgelte für „singulär genutzte Betriebsmittel“ gemäß Paragraf 19 Absatz 3 der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) ab. Das Vorhaben der Bundesnetzagentur ist nach Ansicht des Verbandes verfrüht und birgt erhebliche wirtschaftliche Risiken für industrielle Verbraucher.

„Es ist nicht nachvollziehbar, warum einzelne Elemente der Netzentgeltsystematik isoliert reformiert werden sollen, während gleichzeitig eine umfassende Reform des Gesamtsystems bis 2029 vorbereitet wird“, so Christian Seyfert, Hauptgeschäftsführer des VIK. Der Verband fordert die Änderung bei den singulär genutzten Betriebsmitteln mit dem Reformprozess der Allgemeinen Netzentgeltsystematik (AgNes) abzustimmen.

Darüber hinaus beklagt der Verband der industriellen Höchstverbraucher, die Kraftwerke zum Eigenverbrauch unterhalten, dass industrielle Netzkunden, die über Jahre hinweg in eigene Netzanbindungen investiert haben, künftig für Netzinfrastruktur zahlen müssten, die sie nicht nutzen. Der Wegfall des Paragrafen 19 Absatz 3 würde diese Kunden finanziell belasten, obwohl sie bislang maßgeblich zur Netzstabilität beigetragen hätten. Investitionen in Umspannwerke, Transformatoren und Netzschutz beliefen sich häufig auf mehrere Millionen Euro.

Besonders betroffen wären Unternehmen, die laut VIK auf das sogenannte Pooling mehrerer Entnahmestellen angewiesen sind. Die Praxis des Pooling wird durch die zur Konsultation gestellte Regelung faktisch unmöglich gemacht. Dies hätte laut VIK höhere Netzkosten zur Folge und würde somit „die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie weiter schwächen“.

Der Industrieverband warnt zudem vor einem Bruch des Vertrauensschutzes. Viele Unternehmen hätten Investitionen in Standorte und Infrastruktur unter der Annahme regulatorischer Kontinuität getätigt. Eine rückwirkende Änderung ohne Ausgleich untergrabe das Vertrauen in die Zuverlässigkeit der Regulierung.

Der VIK fordert daher eine umfassende Folgenabschätzung der geplanten Maßnahme sowie eine differenzierte Betrachtung der betroffenen Netzkunden. Und wörtlich: „Eine pauschale Abschaffung der Regelung ist weder energiewirtschaftlich noch volkswirtschaftlich sinnvoll.“
 

Stefan Sagmeister
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